Rüstung

Im April 2013 verabschiedete die UN-Vollversammlung den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT). Dies war ein großer Schritt hin zu einer stärkeren Kontrolle und Aufsicht über die Verbreitung von Waffen weltweit. Dieser Vertrag betrifft Banken und Finanzinstitute jedoch nicht. Deshalb müssen ihre Geschäfte mit Rüstungsproduzenten gewissen Mindestanforderungen unterliegen, um die Ausweitung von Waffengewalt zu verhindern. Angemessen ist ein genereller Verzicht von Investitionen in diesem Sektor. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass im Rüstungssektor Korruptions- und Bestechungsfälle häufig sind, ein weiteres Indiz für seine mangelnde Transparenz.

Folgende Kriterien sollten für die Finanzbeziehungen von Banken zu Unternehmen des Rüstungssektors ausschlaggebend sein:

  • Ausschluss der Finanzierung kontroverser und geächteter Waffen. Dies umfasst Landminen, Streubomben sowie ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Waffen).
  • Ausschluss der Beteiligung an Waffenhandel, der ein grundlegendes Risiko birgt, zu ernsthaften Verletzungen des Menschenrechts oder des humanitären Völkerrechts beizutragen.
  • Ausschluss der Beteiligung an Waffenhandel mit korrupten bzw. gescheiterten Staaten, Staaten unter einem Waffenembargo und/oder Staaten, die einen unverhältnismäßig hohen Teil ihres Haushalts für Rüstung ausgeben.